Die Lagen der Baugebiete sind im Bezug auf die Versorgung durch den Einzelhandel und privaten und öffentlichen Dienstleistungen günstig für eine Wohnbebauung. Interessenten können sich bei der Gemeinde melden!
Baugebiet Mitterfeld III
Der Bebauungsplan hat mit Beschluss des Gemeinderats vom 21.05.2025 den Bebauungsplan „Mitterfeld III“ gem. § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung vom 21.05.2025 als Satzung beschlossen.
Bauplatzinteressenten können sich direkt an Bürgermeister Christian Raab wenden!
2. Hälfte der Arberstraße ist fertig gestellt
Im Baugebiet Mitterfeld II (2. Hälfte) liegt der Erbpachtzins bei ca. 0,55 €/m² pro Jahr und der Erschließungsbeitrag bei einmalig ca. 19,00 €/m². Als Dachformen sind im neuen Abschnitt Satteldach als auch Toscana-Stil möglich.
Anbei finden Sie die Deckblattänderung zur Bebauungsplanänderung sowie die Übersicht. Die Grundstückflächen liegen zwischen ca. 694 m² und ca. 874 m². Teilweise sind die Nachbargrundstücke bereits bebaut.
Baugebiet Mitterfeld II
Das Allgemeine Wohngebiet „Mitterfeld II“ liegt ca. 300 m vom Ortskern von Michelsneukirchen entfernt. Im Westen und im Norden befindet sich bereits ein „Allgemeines Wohngebiet“. Die Lage des Planungsgebietes ist im Bezug auf die Versorgung durch den Einzelhandel und privaten und öffentlichen Dienstleistungen günstig für eine Wohnbebauung. Das überplante Gebiet weist ein Gefälle nach Norden auf.
Änderung des Bebauungsplanes für das Gebiet „Schmiedwiese“
Mit der Bekanntmachung am 10.09.2020 wurde die 2. Änderung des Bebauungsplanes für das Gebiet „Schmiedwiese“ in Michelsneukirchen der Gemeinde Michelsneukirchen rechtsverbindlich.