Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Erlass einer Satzung zur 1. Erweiterung der Ortsabrundungssatzung für den Ortsteil Woppmannsdorf nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB
Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat Michelsneukirchen hat in der Sitzung vom 23.04.2025 beschlossen, die Ortsabrundungssatzung für den Ortsteil Woppmannsdorf zu erweitern.
Das Grundstück Fl.Nr. 1730 sowie die Restflächen der Grundstücke Fl.Nr. 1729 und 1729/1 der Gemarkung Michelsneukirchen sollen in den Geltungsbereich der Erweiterung der Ortsabrundungssatzung (Einbeziehungssatzung) aufgenommen werden.
Gemäß § 34 Abs. 6 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB ist der betroffenen Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist zu geben oder wahlweise die Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Die Planunterlagen werden im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 02 Juni 2025 bis 2. Juli 2025 im Internet veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen während der allgemeinen Dienststunden in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Falkenstein, im Rathaus in Falkenstein, Marktplatz 1, Zimmer 11 öffentlich aus und können dort von jedermann eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen,
- dass Stellungnahmen während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
- dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden können,
- dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Ortsabrundungssatzung unberücksichtigt bleiben können.
Anlagen: