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Bekanntmachung

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
8. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung eines „Sondergebietes Freiflächen-Photovoltaik-Anlage“ bei Premsthal
Erneute Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat Michelsneukirchen hat in der Sitzung vom 01.03.2023 und 17.01.2024 beschlossen, den Flächennutzungsplan im Bereich des Ortsteils Premsthal mit Deckblatt
Nr. 8 wie folgt zu ändern:

Ausweisung des Grundstückes Fl.Nr. 1858 (Teilfläche) der Gemarkung Michelsneukirchen als „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaik-Anlage“.

Ein Planänderungsentwurf mit Begründung und Umweltbericht wurde vom Planungsbüro Eder Ingenieure, Gabelsberger Straße 5, 93047 Regensburg ausgearbeitet.

Der Entwurf der 8. Deckblattänderung des Flächennutzungsplanes mit der Begründung in der Fassung vom 19.07.2023 wurde vom Gemeinderat in der Sitzung am 19.07.2023 gebilligt.
Die Planunterlagen wurden im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 18.09.2023 bis 18.10.2023 im Internet veröffentlicht und zusätzlich öffentlich ausgelegt.

Die im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen wurden vom Gemeinderat in der Sitzung am 13.12.2023 und 17.01.2024 behandelt.
Aufgrund der Einwendungen vom Sachgebiet Naturschutz und Landschaftspflege des Landratsamtes Cham wurde eine Verschiebung der zu überplanenden Fläche näher zur bestehenden Bebauung hin beschlossen, um den Eingriff ins Landschaftsbild deutlich zu minimieren.

Wegen der Planänderungen sind die Verfahrensunterlagen deshalb erneut öffentlich auszulegen (§ 4a Abs. 3 BauGB).

Der überarbeitete Entwurf zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung in der Fassung vom 21.02.2024 wurde vom Gemeinderat in der Sitzung am 21.02.2024 gebilligt.

Die Planunterlagen (Entwurf der Flächennutzungsplanänderung mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen) werden im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erneut in der Zeit

vom 2. April 2024 bis 2. Mai 2024

im Internet veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen während der allgemeinen Dienststunden in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Falkenstein, im Rathaus in Falkenstein, Marktplatz 1, Zimmer 11 öffentlich aus und können dort von jedermann eingesehen werden.