Sitzung des Gemeinderates Michelsneukirchen
Am Mittwoch, den 21. April 2021, um 19:30 Uhr, findet im der Aula der Grundschule in Michelsneukirchen die 14. Sitzung des Gemeinderates Michelsneukirchen statt.
Tagesordnung der öffentlichen Sitzung
- Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung am 24.03.2021
- Stellungnahme zu Bauanträgen
- Festlegung der Richtlinien für die Verleihung einer Bürgermedaille inkl. deren Gestaltung
- Beratung über den erweiterten Bedarf an Betreuungsplätzen in der Kindertagesstätte
- Sonstiges, Wünsche, Anträge
anschließend nichtöffentliche Sitzung.
WICHTIGER HINWEIS
Zuhörer haben erst ab 19:00 Uhr Zutritt. Es sind die geltenden Corona-Schutzmaßnahmen unbedingt einzuhalten!
Vollzug des Gesetzes zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen
Vollzug des Gesetzes zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen (Tiergesundheitsgesetz – TierGesG) und der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung – GeflpestV)
Hochpathogenes aviäres Influenzavirus, Subtyp H5N8 bei Wildvögeln in Bayern;
Allgemeinverfügung zur Anordnung der Aufstallungspflicht im gesamten Landkreis Cham
Das Landratsamt Cham erlässt auf Grund von § 13 GeflpestV i.V.m. § 38 Abs. 11 und § 6 Abs. 1 TierGesG folgende
Allgemeinverfügung:
- Die Allgemeinverfügung des Landratsamtes Cham vom 26. Februar 2021, bekanntgemacht im Amtsblatt des Landkreises Cham vom 26. Februar 2021, geändert durch Allgemeinverfügung vom 04.03.2021, bekanntgemacht im Amtsblatt des Landkreises Cham vom 04.03.2021, wird mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
- Für alle privaten und gewerblichen Tierhalter, die Geflügel i. S. d. § 1 Abs. 2 der Geflügelpest-Verordnung (hierunter fallen: Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse, die in Gefangenschaft aufgezogen oder gehalten werden) im Gebiet des Landkreises Cham halten, wird eine Aufstallung des Geflügels angeordnet
- in geschlossenen Ställen oder
- unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss.
Netze oder Gitter dürfen zur Vermeidung des Kontakts zu Wildvögeln nur genutzt werden, wenn sie als Abdeckung nach oben eine Maschenweite von nicht mehr als 25 mm aufweisen.
- Halter von Geflügel mit einem Bestand bis einschließlich 100 Stück Geflügel im Landkreis Cham haben im Bestandregister nach § 2 Abs. 2 Geflügelpest-Verordnung ergänzende Aufzeichnungen über die Anzahl der pro Werktag verendeten Tiere zu machen. Halter von Geflügel mit einem Bestand bis einschließlich 1.000 Tieren im Landkreis Cham haben nach § 2 Abs. 2 Geflügelpest-Verordnung ergänzende Aufzeichnungen über die Gesamtzahl der gelegten Eier pro Bestand und Werktag zu führen.
- Die sofortige Vollziehung der in den Nummern 1 bis 3 des Tenors getroffenen Regelungen wird angeordnet.
- Diese Allgemeinverfügung ergeht kostenfrei.
- Diese Allgemeinverfügung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Cham in Kraft.
Download
Parteiverkehr bis auf Weiteres eingeschränkt – Terminvereinbarung erforderlich
Die Gemeindekanzlei Michelsneukirchen ist ab sofort nur noch dienstags von 14.00 – 18.00 Uhr besetzt. Die Donnerstag-Sprechstunden werden ausgesetzt.
Parteiverkehr ist weiterhin nur nach vorheriger Terminvereinbarung dienstags von 14.00 – 18.00 Uhr in Michelsneukirchen möglich. In der Geschäftsstelle der VG Falkenstein sind ebenfalls Terminvergaben während der allgemeinen Öffnungszeiten möglich. Viele Angelegenheiten können auch telefonisch (Tel. 09467/257), per Post oder per E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! geregelt werden.
FFP2-Masken für pflegende Angehörige für die VG Falkenstein - Rettenbach - Michelsneukirchen
Die Bayerische Staatsregierung hat zwischenzeitlich kostenlose FFP2-Schutzmasken für pflegende Angehörige zur Verfügung gestellt, die von der Verwaltungsgemeinschaft Falkenstein in deren Auftrag verteilt werden. Je drei Masken erhalten Angehörige (Hauptpflegeperson), die Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad und Wohnsitz in Falkenstein, Rettenbach sowie Michelsneukirchen versorgen. Als Nachweis ist das Schreiben der Pflegekasse oder des MDK vorzulegen. Bitte fordern Sie die FFP2-Masken telefonisch unter der Nr.: 09462/9422-32 oder per Mail bei Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! unter Beifügung des entsprechenden Nachweises an. Sie erhalten die Masken im Anschluss kostenlos per Post zugestellt.
Michelsneukirchen im Bayerischen Wald
Ein herzliches "Grüß Gott" auf unserer Internetseite
Als Bürgermeister der Gemeinde Michelsneukirchen begrüße ich Sie recht herzlich auf unserer Homepage, mit der wir Ihnen unseren Ort und unsere Gemeinde vorstellen und näher bringen wollen.
Die Gemeinde Michelsneukirchen liegt im Vorderen Bayerischen Wald, im Süden des Landkreises Cham mit der Bezirksgrenze zu Niederbayern. Bis zur Gebietsreform 1978 zählte die Gemeinde mit einer Fläche von 33 qkm zur zweitgrößten Landgemeinde Bayerns. Knapp 1800 Einwohner leben in 53 Ortschaften, Weilern und Einöden. Dank reger Bautätigkeit in den vergangenen Jahrzehnten hat sich der Ort auch in der Infrastruktur gut entwickelt.
Die abwechslungsreiche Hügellandschaft mit vielen Sehenswürdigkeiten lässt sich auf vielen markierten Wanderwegen erkunden. Historische Sehenswürdigkeiten sind die Pfarrkirche St. Michael, Kirche St. Ägidius in Dörfling, das alte Mesnerhaus mit seinem seltenen zweigeschossigen Mansarddachbau und Stuckfassade. Ganz besonderes Augenmerk verdient das sogenannte „Mauthäusl“ in St. Quirin, das einst als Zollstation an der Grenze von Bayern und Pfalz diente. Naturdenkmäler, wie gigantische Felsformationen, der bekannte Schwammerlfelsen oder die Grotte bei Dörfling, sowie die Opfersteine bei Eidengrub lassen sich an den Wanderwegen erkunden. Ein besonders reizvolles Tal bei Kohlmühl wird von einem natürlichen Bachlauf mit Wasserfällen durchschnitten und lädt zur Erholung ein.
In Michelsneukirchen lässt es sich gut leben, überzeugen Sie sich! Bis bald in unserer Gemeinde.
Christian Raab
1. Bürgermeister