Vollzug des Flurbereinigungsgesetzes – Verfahrensanordnung Dorferneuerung Michelsneukirchen 2
Das Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) Oberpfalz hat mit Beschluss vom 24.07.2026 das oben genannte Verfahren angeordnet. Die öffentliche Bekanntmachung des Flurbereinigungsbeschlusses erfolgt gem. Art. 12 Satz 1 des Gesetzes zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes (AG-FlurbG).
Der nachfolgende Flurbereinigungsbeschluss und die Gebietskarte sind Bestandteil dieser Bekanntmachung.
Bekanntmachung mit Flurbereinigungsbeschluss und Gebietskarte