Gewerbeanzeige; Gewerbeabmeldung
Wenn Sie den Gewerbebetrieb aufgeben oder verlegen, müssen Sie dies anzeigen.
Geben Sie den Betrieb Ihres Gewerbes auf, muss das Gewerbe abgemeldet werden. Das Gleiche gilt, wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes in eine andere Gemeinde verlegen. Sie müssen Ihr Gewerbe dann am bisherigen Standort abmelden und bei Fortführung am neuen Standort wieder anmelden. Falls Sie Ihren Gewerbestandort innerhalb der Gemeinde verlegen, genügt eine Gewerbeummeldung.
Volljährigkeit oder Genehmigung des Vormundschaftsgerichts
- Gewerbeanzeige; Gewerbeanmeldung
- Gaststättenerlaubnis; Beantragung
- Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter; Beantragung einer Erlaubnis
- Reisegewerbe; Beantragung einer Erlaubnis
- Immobilienmakler; Beantragung einer Erlaubnis durch EU-Bürger
- Versteigerergewerbe; Beantragung einer Erlaubnis durch EU-Bürger
- Reisegewerbe; Beantragung einer Erlaubnis durch EU-Bürger
- Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter; Beantragung einer Erlaubnis durch Nicht-EU-Bürger
- Reisegewerbe; Beantragung einer Erlaubnis durch Nicht-EU-Bürger
- Versteigerergewerbe; Beantragung einer Erlaubnis
- Versteigerergewerbe; Beantragung einer Erlaubnis durch Nicht-EU-Bürger
Verwaltungsgemeinschaft Falkenstein
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93167 Falkenstein
Postanschrift:
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93167 Falkenstein
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9422.0
Telefax:
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Montag: | 08:00 | - | 12:00 | ||||
Dienstag: | 08:00 | - | 12:00 | ||||
Donnerstag: | 08:00 | - | 12:00 | 14:00 | - | 18:00 | |
Freitag: | 08:00 | - | 12:00 |