Abfall; Entsorgung
Die Abfallentsorgung wird von den Landkreisen und kreisfreien Städten für ihr Gebiet wahrgenommen.
Die Landkreise und kreisfreien Städte nehmen in Bayern die Abfallentsorgung für ihr Gebiet als Pflichtaufgabe wahr. Haben Sie Fragen zu den Entsorgungseinrichtungen (Standort, Öffnungszeiten etc.) oder den Entsorgungsgebühren, so wenden Sie sich bitte an Ihren Landkreis bzw. an Ihre kreisfreie Stadt.
- Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG)
- Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)
- Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz - BattG)
- Gesetz zur Vermeidung, Verwertung und sonstigen Bewirtschaftung von Abfällen in Bayern (Bayerisches Abfallwirtschaftsgesetz – BayAbfG)
- Verordnung über den Abfallwirtschaftsplan Bayern (AbfPV)
- Satzungen der entsorgungspflichtigen Körperschaften
Verwaltungsgemeinschaft Falkenstein
Hausanschrift:
Marktplatz 1
93167 Falkenstein
Postanschrift:
Marktplatz 1
93167 Falkenstein
Telefon:
+49 09462
9422.0
Telefax:
+49 09462
9422.19
E-Mail:
poststelle@vg-falkenstein.de
Webseite:
https://www.vg-falkenstein.de
Öffnungszeiten:
Montag: | 08:00 | - | 12:00 | ||||
Dienstag: | 08:00 | - | 12:00 | ||||
Donnerstag: | 08:00 | - | 12:00 | 14:00 | - | 18:00 | |
Freitag: | 08:00 | - | 12:00 |