Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale; Einsicht

Die für den Lohnsteuerabzug verwendeten elektronischen Lohnsteuermerkmale können Sie Ihrer Lohnabrechnung entnehmen und auf verschiedenen Wegen einsehen.

Beschreibung

Ihre aktuellen elektronischen Lohnsteuermerkmale (ELStAM) sind in jeder Lohnabrechnung ausgewiesen.

ELStAM-Daten sind zum Beispiel folgende Angaben:

  • Steuerklasse,
  • Religionszugehörigkeit,
  • Zahl der Kinderfreibeträge sowie
  • Frei- und Hinzurechnungsbeträge.

Die An- und Abmeldung zu Beginn oder bei Beendigung Ihres Beschäftigungsverhältnisses übernimmt Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber. Gleiches gilt für den Abruf der ELStAM, um den Lohnsteuerabzug durchzuführen.

Sie können Ihre ELStAM-Daten sowie die Abrufe Ihrer Arbeitgeberin oder Ihres Arbeitgebers jederzeit auf elektronischem Wege über das Online-Finanzamt "Mein ELSTER" einsehen. Alternativ können Sie eine schriftliche Mitteilung bei Ihrer zuständigen Stelle beantragen.  
Sie können zudem beantragen, dass

  • für Sie künftig keine ELStAM mehr gebildet oder
  • die ELStAM für von Ihnen bestimmte Arbeitgeber gesperrt oder freigeschaltet werden.

Änderungen der Einträge können nur die zuständigen Finanz- und Meldeämter durchführen.

Voraussetzungen

Bayernweite Ergänzung

Sie möchten Ihre Lohnsteuerabzugsmerkmale einsehen.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Für Sie zuständig

Verwaltungsgemeinschaft Falkenstein

Hausanschrift:
Marktplatz 1
93167 Falkenstein

Postanschrift:
Marktplatz 1
93167 Falkenstein

Telefon:
+49 09462 9422.0

Telefax:
+49 09462 9422.19

E-Mail:
poststelle@vg-falkenstein.de

Webseite:
https://www.vg-falkenstein.de

Ansprechpartner:

Öffnungszeiten:
Montag: 08:00 - 12:00     
Dienstag: 08:00 - 12:00     
Donnerstag: 08:00 - 12:00      14:00 - 18:00
Freitag: 08:00 - 12:00     
Stand: 16.03.2026
Bundesministerium der Finanzen (siehe BayernPortal)