Rente wegen Todes; Beantragung bei Verschollenheit
Wenn Ehegatten geschiedene Ehegatten oder Elternteile verschollen sind, kann die Rentenversicherung den mutmaßlichen Todestag feststellen. Dann können Sie eine entsprechende Rente erhalten.
Renten wegen Todes sind:
- Witwen- und Witwerrenten
- Waisenrenten und
- Erziehungsrenten
Bei der Rente wegen Todes bei Verschollenheit handelt es sich um eine Sonderregelung zu den Renten wegen Todes. Hierbei gelten die üblichen Voraussetzungen der beantragten Rentenart.
Die Sonderregelung greift bei der Beantragung einer Rente wegen Todes, wenn folgende Angehörige verschollen sind:
- Ehefrau oder -mann
- geschiedene Ehefrau oder -mann oder
- Elternteile
Die Rentenversicherung ist berechtigt, für die Rentenleistung den nach den Umständen mutmaßlichen Todestag selbst festzustellen, wenn:
- die Umstände den Tod wahrscheinlich machen und
- seit einem Jahr keine Nachrichten über das Leben der Person eingegangen sind.
Dieser Todestag bleibt auch bei gerichtlicher Feststellung oder Beurkundung eines abweichenden Todesdatums maßgeblich.
Die Rentenversicherung kann von den Berechtigten die Versicherung an Eides statt verlangen, dass ihnen keine weiteren als die angezeigten Nachrichten über den Verschollenen bekannt sind.
Feststellung der Verschollenheit und die regulären Voraussetzungen der beantragten Rentenart
Es fallen keine Kosten für Sie an.
- Waisenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung; Beantragung
- Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung; Beantragung der Regelaltersrente
- Renteninformation; Anforderung
- Witwen- und Witwerrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung; Beantragung
- Rentenversicherung; Auskunft und Beratung
- Erziehungsrente; Beantragung
Verwaltungsgemeinschaft Falkenstein
Hausanschrift:
Marktplatz 1
93167 Falkenstein
Postanschrift:
Marktplatz 1
93167 Falkenstein
Telefon:
+49 09462
9422.0
Telefax:
+49 09462
9422.19
E-Mail:
poststelle@vg-falkenstein.de
Webseite:
https://www.vg-falkenstein.de
Öffnungszeiten:
Montag: | 08:00 | - | 12:00 | ||||
Dienstag: | 08:00 | - | 12:00 | ||||
Donnerstag: | 08:00 | - | 12:00 | 14:00 | - | 18:00 | |
Freitag: | 08:00 | - | 12:00 |