Die Gemeinde Michelsneukirchen bestätigt, dass keine Änderungen am mit der Bundesnetzagentur abgestimmten Mustervertrag (Stand: 22.01.2015 oder spätere Fassung) in den §§6, 7, 12 und 19 Abs. 2 vorgenommen wurden und sich aus den übrigen Vertragsgrundlagen nach § 3 keine diesbezüglichen Änderungen ergaben.
Aufgrund dessen konnte von der Vorlage des Vertrags, geschlossen zwischen der Gemeinde Michelsneukirchen und der Deutschen Telekom, bei der Bundesnetzagentur abgesehen werden (vgl. Nr. 5.8 BbR).
Download: Stellungnahme Vorlage des Kooperationsvertrags (152 KB, PDF)
Michelsneukirchen, den 15.06.2015
Blab, 1. Bürgermeister
Weitere Informationen zum Breitbandausbau erhalten Sie bei:
Herrn Stefan Hubauer
Telefon: 09462/9422-46
E-Mail:Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!