Anschrift & Öffnungszeiten

Gemeinde Michelsneukirchen
Straubinger Straße 3
93185 Michelsneukirchen

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DSL Ausbau

Der Fördersteckbrief für das Erschließungsgebiet Michelsneukirchen ist seit 19.09.2015 auf der Seite www.schnelles-internet-in-bayern.de veröffentlicht!

 

Die Gemeinde Michelsneukirchen bestätigt, dass keine Änderungen am mit der Bundesnetzagentur abgestimmten Mustervertrag (Stand: 22.01.2015 oder spätere Fassung) in den §§6, 7, 12 und 19 Abs. 2 vorgenommen wurden und sich aus den übrigen Vertragsgrundlagen nach § 3 keine diesbezüglichen Änderungen ergaben.

 

Am 28.04.2015 wurde der Zuwendungsbescheid über die Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern vom 22.04.2015 der Gemeinde Michelsneukirchen zugestellt.

 

Bekanntmachung der Gemeinde Michelsneukirchen bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR).

 

Bekanntmachung der Auswahl eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in einem von der Gemeinde Michelsneukirchen definierten Erschließungsgebiet im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR)

 

Die Anbieterabfrage bzw. Markterkundung im Erschließungsgebiet gemäß Nr. 4.1.2 BbR wurde ab dem 10.04.2014 auf der Homepage der Gemeinde Michelsneukirchen veröffentlicht. Gleichzeitig wurde auf dem zentralen Onlineportal www.schnelles-internet-in-bayern.de des Breitbandzentrums mittels Link auf die Veröffentlichung auf der Gemeindehomepage hingewiesen. Weiter wurden die Netzbetreiber im Erschließungsgebiet individuell angeschrieben.

 

Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe – und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR) den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) dort wo er nicht marktgetrieben erfolgt.

 

Der Freistaat Bayern beabsichtigt, den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) zu fördern.

Die Gemeinde Michelsneukirchen hat ein Erschließungsgebiet festgelegt, in dem Bedarf für den Ausbau eines NGA-Netzes bestehen könnte. Das Erschließungsgebiet entnehmen Sie bitte der beiliegenden Karte.