Anschrift & Öffnungszeiten

Gemeinde Michelsneukirchen
Straubinger Straße 3
93185 Michelsneukirchen

Telefon: +49 9467 257
Telefax: +49 9467 711 551
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Dienstag 14:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag   08:00 - 12:00 Uhr

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Das Rathaus Michelsneukirchen ist am Donnerstag, den 28.09.2023 nicht besetzt.

In dringenden Angelegenheiten wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro im Rathaus Falkenstein, Tel. 09462/9422-0 oder per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

 

Besichtigungsreihe "Landwirtschaftliche Betriebe im Vorwald": "Bio-Masthähnchenstall für 9600 Tiere" für "Huber‘s Landhendl"

Datum:    03. Oktober 2023, 13.30 Uhr
Ort:   Bio-Betrieb Heuberger, Mattenzell 11, 93199 Zell
Thema:   Besichtigung des neu entstehenden Bio-Masthähnchenstalls für 9600 Tiere, Vorstellung und Führung
Weiteres:
 
  keine Anmeldung erforderlich, kostenfrei
Infos und Standort unter: www.ile-vorderer-bayerischer-wald.de/aktuelles

 

Vereine, Kommunen, Unternehmen oder auch Privatpersonen in der ILE-Region können sich zum vierten Mal für das Regionalbudget bewerben!

In den vergangenen drei Jahren wurden hierbei Kleinprojekte gefördert, die zur positiven Entwicklung der Region beitragen. In die Region flossen dadurch fast 280.000 Euro. Von Erfolg gekrönt waren insgesamt 42 Projekte, wobei in allen zehn Mitgliedsgemeinden Projekte umgesetzt werden konnten.

Vorbehaltlich der Förderzusage können bis zum 15. Januar 2024 Förderanfragen mit den notwendigen Dokumenten eingereicht werden. Dabei darf das Gesamtvolumen der Maßnahme nicht über 20.000 Euro liegen und die Projekte müssen bis zum 20.09.2024 umgesetzt und abgerechnet werden; Zudem darf mit der Durchführung des Projektes noch nicht begonnen worden sein.

Der Gemeinderat Michelsneukirchen hat in der Sitzung vom 01.03.2023 beschlossen, den Flächennutzungsplan im Bereich des Ortsteils Premsthal mit Deckblatt Nr. 8 wie folgt zu ändern.

Ausweisung des Grundstückes Fl.Nr. 1858 (Teilfläche) der Gemarkung Michelsneukirchen als "Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaik-Anlage".

Die Planunterlagen (Entwurf der Flächennutzungsplanänderung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungsnahmen) werden im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß §3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

18. September 2023 bis 18. Oktober 2023

während der allgemeinen Dienststunden in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Falkenstein im Rathaus in Falkenstein, Marktplatz 1, Zimmer 11 öffentlich aus und kann dort von jedermann eingesehen werden. 

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Änderungsentwurf
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      Bekanntmachung
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      Stellungnahmen
140 KB, PDF

 

Die Verwaltungsgemeinschaft Falkenstein sucht zum 01. September 2024 eine/n:

 

Auszubildende/n (w/m/d)
für den Beruf
Verwaltungsfachangestellte/r Fachrichtung allgemeine innere Verwaltung (VFA-K)

 

Voraussetzung ist ein mittlerer Bildungsabschluss. Die Ausbildung dauert 3 Jahre und gliedert sich in 3 Bereiche:

  • Praktische Ausbildung im Betrieb
  • Ausbildungsabschnitte an der Bayerischen Verwaltungsschule
  • Berufsschule im Blockunterricht

Wir bieten:

  • eine abwechslungsreiche Tätigkeit
  • ein Beschäftigungsverhältnis mit tariflicher Entlohnung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD-V)
  • Jahressonderzahlung
  • Arbeitgeberfinanzierte Zusatzversorgung der Bayerischen Versorgungskammer (ZVK)

Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen reichen Sie bitte bis spätestens 08.10.2023 an die Verwaltungsgemeinschaft Falkenstein, Marktplatz 1, 93167 Falkenstein oder per E-Mai an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! ein.

Für nähere Auskünfte stehen Ihnen Geschäftsstellenleiter Stefan Jobst, Tel. 09462/9422-36 oder das Personalbüro, Frau Gürster Tel. 09462/9422-47 gerne zur Verfügung.

Bewerbungen per E-Mail bitte nur als PDF bis max. 10 MB zusenden!

 

Die Ergebnisse zur 4G-Mobilfunkabdeckungen in der Gemeinde Michelsneukirchen stehen bereit.

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Telekom
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      Vodafone
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      Telefonica
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Der Gemeinderat Michelsneukirchen hat in der Sitzung am 14.12.2022 aufgrund von Art. 2 und 8 Kommunalabgabengesetz eine Satzung zur 2. Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Michelsneukirchen erlassen.

Diese Satzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Die Satzung zur 2. Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Michelsneukirchen liegt in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Falkenstein im Rathaus in Falkenstein, Zi.Nr. 18, zur Einsicht während der allgemeinen Geschäftsstunden auf. An den jeweiligen Amtstagen kann sie auch im Rathaus in Michelsneukirchen eingesehen werden.

 

Der Gemeinderat Michelsneukirchen hat in der Sitzung am 14.12.2022 aufgrund von Art. 23 und 24 Abs. 1 Nrn 1. und 2 und Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) eine Satzung zur 1. Änderung der Friedhofs- und Bestattungssatzung der Gemeinde Michelsneukirchen erlassen.

Diese Satzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Die Satzung zur 1. Änderung der Friedhofs- und Bestattungssatzung der Gemeinde Michelsneukirchen liegt in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Falkenstein im Rathaus in Falkenstein, Zi.Nr. 18, zur Einsicht während der allgemeinen Geschäftsstunden auf. An den jeweiligen Amtstagen kann sie auch im Rathaus in Michelsneukirchen eingesehen werden.

 

Für die Städte und Gemeinden ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Sie fließt in die Finanzierung der Infrastruktur, zum Beispiel in den Bau von Straßen und dient der Finanzierung von Schulen und Kitas. Sie hat Bedeutung für jeden von uns.

Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen gesetzlichen Regelungen zur Bewertung von Grundstücken für Zwecke der Grundsteuer im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt.

Der Bayerische Landtag hat am 23. November 2021 zur Neuregelung der Grundsteuer ein eigenes Landesgrundsteuergesetz verabschiedet.

Von 2025 an spielt der Wert eines Grundstücks bei der Berechnung der Grundsteuer in Bayern keine Rolle mehr. Die Grundsteuer wird in Bayern nicht nach dem Wert des Grundstücks, sondern nach der Größe der Fläche von Grundstück und Gebäude berechnet.

Nähere Infos finden Sie unter www.grundsteuer.bayern.de!

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Grundsteuerreform
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Die Gemeinde Michelsneukirchen teilt mit, dass das Entsorgen von ausgegrabenen Wurzelstöcken an der Grüngutsammelstelle Michelsneukirchen nicht gestattet ist. Diese können nicht gehackt werden und verursachen Beschädigungen an den Maschinen.

 

Das Wasserwirtschaftsamt (WWA) Regensburg setzt derzeit das bayernweite Projekt "Gewässerrandstreifen-Kulisse" im Landkreis Cham um. In diesem Zusammenhang werden auch die kleineren Gewässer Ihrer Kommune erfasst.

Mitarbeiter des Wasserwirtschaftsamts Regensburg werden vom 10.01.2022 bis voraussichtlich 25.02.2022 die Gewässer in den Gemeinden Schorndorf, Traitsching und Michelsneukirchen begehen.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte angehängtem PDF Dokument

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WWA R Ankündigung Ortsbegehung
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Der Gemeinderat Michelsneukirchen hat in der Sitzung am 08.12.2021 aufgrund der Art. 5, 8 und 9 Kommunalabgabengesetz (KAG) eine Satzung zur 9. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Michelsneukirchen beschlossen.

Diese Satzung tritt am 01.01.2022 in Kraft.

Diese Satzung liegt in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Falkenstein im Rathaus in Falkenstein, Zi.Nr. 18, zur Einsicht während der allgemeinen Geschäftsstunden auf. An den jeweiligen Amtstagen kann sie auch im Rathaus in Michelsneukirchen eingesehen werden.

 

Der Gemeinderat Michelsneukirchen hat in der Sitzung am 08.12.2021 aufgrund der Art. 5, 8 und 9 Kommunalabgabengesetz eine Satzung zur 5. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung für die Ortsteile Dörfling und Woppmannsdorf (BGS-EWS Dörfling) beschlossen.

Die Satzung tritt mit Wirkung vom 01. Januar 2022 in Kraft.

Die Satzung liegt in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Falkenstein im Rathaus in Falkenstein, Zi.Nr. 18, zur Einsicht während der allgemeinen Geschäftsstunden auf. An den jeweiligen Amtstagen kann sie auch im Rathaus in Michelsneukirchen eingesehen werden.

 

Der ILE-Zusammenschluss Vorderer Bayerischer Wald beabsichtigt für das Jahr 2022 beim Amt für ländliche Entwicklung (ALE) Oberpfalz die Förderung eines Regionalbudgets zu beantragen. Vorbehaltlich der Bewilligung durch das ALE wird zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte aufgerufen.

Die Voraussetzungen und Kriterien, den Fördergegenstand sowie die Art und den Umfang der Förderungen entnehmen Sie bitte der angefügten PDF Datei des ILE-Zusammenschluss Vorderer Bayerischer Wald.

Anfragen zur Förderung sind an folgende Adresse zu richten:
ILE Vorderer Bayerischer Wald
Rathausplatz 1
93086 Wörth an der Donau

Kontakt der ILE-Geschäftsstelle im Wörther Rathaus unter der Tel. 09482/940-371 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! bzw. unter 09482/940-372 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

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Projektaufruf ILE, 1.717 KB, PDF
Kurzinfo Reginalbudget, 242 KB, PDF

 

Die BayernApp wurde im Februar 2021 gestartet. Das Digitalministerium hat das Grundgerüst der App erstellt und die Kommunen arbeiten nun bei der Befüllung von Inhalten mit. Sie ermöglicht den mobilen Zugriff auf eine Vielzahl staatlicher und kommunaler Verwaltungsleistungen.

Daneben bietet die BayernApp eine Reihe weiterer Funktionen. So kann man zum Beispiel ein sicheres Kontaktformular aufrufen und mittels verschlüsselter Verbindung mit den Behörden in Kontakt treten, über ein persönliches BayernID-Postfach lassen sich Benachrichtigungen von Behörden abrufen und man erhält auf Wunsch neueste Meldungen und Informationen aus den verschiedensten Bereichen des Freistaats, von regionalen Polizeimeldungen bis zu Informationen aus dem Schulbereich.

Pressmitteilung
211 KB, PDF

Weitere Infos zur BayernApp finden Sie in der beiliegenden Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Digitales und hier:

https://www.stmd.bayern.de/themen/digitale-verwaltung/bayernapp/

 

Die ILE Vorderer Bayerischer Wald bewarb sich erstmals für das Förderprogramm „Regionalbudget“ und war erfolgreich. In die Region fließen insgesamt 100.000 Euro. Die Resonanz war mit insgesamt 21 Projekt-Bewerbungen mehr als gut. Von Erfolg gekrönt waren nun insgesamt 13 Projekte, wobei alle 10 Mitgliedsgemeinden zum Zuge kamen.

Im Dezember letzten Jahres folgte der 1. Aufruf für das „Regionalbudget“, ein Förderprogramm des Amtes für Ländliche Entwicklung (ALE) in Bayern, dass zum zweiten Male verfügbar war. Nach dem ersten Aufruf gingen 11 Projektanträge ein, wovon ein Auswahlgremium, besetzt von unterschiedlichen Interessensgruppen und aus jeder Kommune, acht Projekte auserwählten. Beim zweiten Aufruf wurden die drei „ausgeschiedenen“ Anträge sowie weitere acht neue und war damit erfolgreich. In die Region fließen insgesamt 100.000 Euro, mit denen 90 % vom ALE kommen. 10 % der Mittel steuert die ILE bei.

Jeweils 10.000 Euro gehen an

Weitere Förderungen:

Die ausgewählten Projekte können auch auf der Internetseite der ILE Vorderer Bayerischer Wald – www.ile-vorderer-bayerischer-wald.de – unter Regionalbudget eingesehen werden. Auch im kommenden Jahr will sich die ILE Vorderer Bayerischer Wald wieder für das Regionalbudget bewerben, sofern das Förderprogramm erneut aufgelegt wird.

Bildunterschrift: ILE-Vorsitzende Irmgard Sauerer, ILE-Projektmanagerin Lea Hildebrandt und Wörths Bürgermeister Josef Schütz übergaben den Förderbescheid an Lisa Heitzer und ihre Mitstreiterin Michaela am Hoitzerhof in Hungersacker.

www.ile-vorderer-bayerischer-wald.de

Kontakt der ILE-Geschäftsstelle im Wörther Rathaus unter der Tel. 09482/940-371 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! bzw. unter 09482/940-372 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

 

Elternfragebogen zur Ermittlung des tatsächlichen Betreuungsbedarfes für Kinder der Gemeinde Michelsneukirchen. Alle Eltern von Kindern bis zum 10. Lebensjahr und junge Ehepaare, die vielleicht in der nächsten Zeit Nachwuchs planen, bekommen einen Fragebogen zugesandt.

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Elternfragebogen
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Mit der Bekanntmachung am 31.03.2021 ist der Bebauungsplan für das "Gewerbegebiet an der Ponholzer Straße" in Michelsneukirchen in Kraft getreten.

Die zusammenfassende Erklärung gemäß § 10a Abs. 1 BauGB sowie den Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan finden Sie in den Downloads.

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Zusammenfassende Erklärung
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           Plangeheft
1.866 KB, PDF

 

Urlaub machen im lieblichen Teil des Bayerischen Waldes, das verspricht der neue Urlaubsprospekt, der in einer Auflage von 5.000 Stück druckfrisch erschien. Der Prospekt mit dem Titel "Verschnaufpause" kann ab sofort in Ihrer Kommune abgeholt werden.

Der Vordere Bayerische Wald bietet Naturtouristen und all jenen, die einen ursprünglichen Urlaub suchen, viel intakte Natur, beeindruckende Felsformationen, herzliche Menschen und den sprichwörtlichen ländlichen Charme: Eine echte „Verschnaufpause“ in diesen ungewöhnlichen Zeiten.

Stimmungsvolle Bilder gepaart mit vielen Tipps und Informationen sowie Gastgebern rund um die Ferienregion enthält die 48 Seiten umfassende Broschüre für Urlauber und Naherholer gleichermaßen.

"Es war schon lange Wunsch aller Beteiligten, die Broschüre, die seit 2009 gemeinsam herausgegeben wird, in ein frisches Design zu packen", so die langjährige Assistentin der Arbeitsgemeinschaft Vorderer Bayerischer Wald, Gerlinde Fink. Durch die Gründung des Zweckverbandes ILE Vorderer Bayerischer Wald konnte diese Neukonzeption nun auch Dank der Förderung des Amtes für Ländliche Entwicklung Oberpfalz umgesetzt werden. Immerhin beträgt die Förderung 70 % für die Umsetzung der Neuausrichtung. Zusammen mit der Werbeagentur teamElgato aus Straubing wurde die neue Broschüre zeitgemäß in ein frisches Design gepackt und auf Recyclingpapier gedruckt.

Ganz besonders freut es die ILE-Vorsitzende, Brennbergs Bürgermeisterin Irmgard Sauerer, dass alle ILE-Kommunen zusammen mit der Gemeinde Wiesenfelden als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft die Neukonzeption unterstützten und man sich in der Broschüre als eine Region präsentiert. Und auch die ILE-Regionalmanagerin Lea Hildebrandt freut sich über den Abschluss des ersten gemeinsamen ILE-Projektes, bei dem man die Urlauber zielgruppen-spezifischer anspricht und darüber hinaus ein "Corporate Design", herausbilden konnte ohne sich vom typischen Erscheinungsbild des Bayerischen Waldes abzugrenzen.

Die Broschüre liegt ab sofort in den elf Kommunen Altenthann, Bernhardswald, Brennberg, Falkenstein, Michelsneukirchen, Rettenbach, Wald, Wiesenfelden, Wiesent, Wörth a.d.Donau und Zell auf und kann ab sofort dort abgeholt werden. Bitte beachten Sie die je-weiligen Öffnungszeiten und aktuellen Besucherregeln.

Besuchen Sie auch gerne die Internetseite https://www.vorderer-bayerischer-wald.de.

Kontakt der ILE-Geschäftsstelle im Wörther Rathaus unter der Tel. 09482/940-371 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! bzw. unter 09482/940-372 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

 

Die Bayerische Staatsregierung hat zwischenzeitlich kostenlose FFP2-Schutzmasken für pflegende Angehörige zur Verfügung gestellt, die von der Verwaltungsgemeinschaft Falkenstein in deren Auftrag verteilt werden. Je drei Masken erhalten Angehörige (Hauptpflegeperson), die Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad und Wohnsitz in Falkenstein, Rettenbach sowie Michelsneukirchen versorgen. Als Nachweis ist das Schreiben der Pflegekasse oder des MDK vorzulegen. Bitte fordern Sie die FFP2-Masken telefonisch unter der Nr.: 09462/9422-32 oder per Mail bei Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! unter Beifügung des entsprechenden Nachweises an. Sie erhalten die Masken im Anschluss kostenlos per Post zugestellt.

 

Die Universität Regensburg führt in Kooperation mit dem Polizeipräsidium Oberpfalz eine Studie zum Sicherheitsgefühl der BürgerInnen des Regierungsbezirks Oberpfalz und zur Arbeit der Sicherheitswacht durch. 

In diesem Zusammenhang wurde ein etwa 10 bis 15-minütiger Online-Fragebogen entwickelt, der  unter den OberpfälzerInnen verbreitet werden soll. Der Fragebogen ist unter folgender URL https://www.psytoolkit.org/c/3.2.0/survey?s=dpkLQ  aufrufbar und wurde unter anderem auch auf der Homepage der Universität Regensburg Newsmeldung - Universität Regensburg (uni-regensburg.de) publiziert.

Falls Sie Fragen haben, können Sie das Forschungsteam gerne über die E-Mail Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! kontaktieren. Außerdem stehen für Rückfragen vonseiten der Universität Regensburg die Untersuchungsleiterin Frau Andrea Holzer, M.A. (E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) sowie das Polizeipräsidium Oberpfalz (E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) zur Verfügung.

 

Im Jahr 2021 findet im Freistaat wie im gesamten Bundesgebiet wieder der Mikrozensus statt.

Dabei handelt es sich um eine gesetzlich angeordnete Haushaltsbefragung, für die seit 1957 jährlich ein Prozent der Bevölkerung im Rahmen eines telefonischen Interviews zu Themen wie Familie, Lebenspartnerschaft, Lebenssituation, Beruf und Ausbildung befragt wird.

Die Befragungen zum Mikrozensus finden ganzjährig von Januar bis Dezember statt. In Bayern sind in diesem Jahr rund 60 000 Haushalte zu befragen. Dabei bestimmt ein mathematisches Zufallsverfahren, wer für die Teilnahme am Mikrozensus ausgewählt wird.

Das Bayerische Landesamt für Statistik in Fürth bittet alle Haushalte, die im Laufe des Jahres 2021 eine Ankündigung zur Mikrozensusbefragung erhalten, die Arbeit der Interviewerinnen und Interviewer zu unterstützen.

Nähere Informationen zum Mikrozensus 2021 finden sich unter folgendem Link:
https://www.statistik.bayern.de/presse/mitteilungen/2021/pm12/index.html

 

Der Gemeinderat Michelsneukirchen hat in der Sitzung am 16.12.2020 aufgrund der Art. 5, 8 und 9 Kommunalabgabengesetz eine Satzung zur 4. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung für die Ortsteile Dörfling und Woppmannsdorf (BGS-EWS Dörfling) beschlossen.

Die Satzung tritt mit Wirkung vom 01. Januar 2021 in Kraft.

Die Satzung liegt in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Falkenstein im Rathaus in Falkenstein, Zi.Nr. 18, zur Einsicht während der allgemeinen Geschäftsstunden auf. An den jeweiligen Amtstagen kann sie auch im Rathaus in Michelsneukirchen eingesehen werden. 

 

Die Sitzungstage des Gemeinderates Michelsneukirchen in 2021 wurden wie folgt festgelegt:

  • 20.01.2021
  • 24.02.2021
  • 24.03.2021
  • 21.04.2021
  • 20.05.2021
  • 23.06.2021
  • 21.07.2021
  • 08.09.2021
  • 13.10.2021
  • 10.11.2021
  • 08.12.2021

Es erfolgt jeweils eine gesonderte Benachrichtigung über die Sitzort und die Uhrzeit in der lokalen Presse sowie auf der Homepage.

Soweit nicht anders bekannt, sind die geltenden Corona-Schutzmaßnahmen unbedingt einzuhalten!

  

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

Genehmigung und Auslegung der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der Ponholzer Straße
Bekanntmachung gemäß § 6 Abs. 5 BauGB

  1. Der Gemeinderat Michelsneukirchen hat am 02.05.2019 die 7. Änderung des Flächen­nutzungsplanes festgestellt.
  2. Diese Änderung des Flächennutzungsplanes wurde mit Bescheid des Landratsamtes Cham vom 18.06.2019, Az..: BauR-6100. 1-2189-2018-FP F.Nr. 15.07 genehmigt.
  3. Die Änderung des Flächennutzungsplanes liegt einschließlich Begründung und der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 BauGB ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung während der allgemeinen Dienststunden in der Geschäftsstelle der VG Falkenstein, im Rathaus in Falkenstein, Marktplatz 1, Zimmer 11 und zu den jewei­ligen Amtsstunden in der Gemeindekanzlei in Michelsneukirchen öffentlich aus und kann dort von jedermann eingesehen werden und über deren Inhalt Auskunft verlan­gen.
  4. Gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuches wird die Änderung des Flächennutzungspla­nes mit dieser Bekanntmachung wirksam.
  5. Eine Verletzung der in§ 214 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängel der Abwägung ist unbeachtlich, wenn die Verletzung nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde Michelsneukirchen geltend gemacht worden ist (§ 215 BauGB).

 

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Zusammenfassende Erklärung
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           Planzeichnung
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Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Planunterlagen zur Niederschlagswasserbeseitigung aus dem Baugebiet "Schmiedwiese" in Michelsneukirchen.

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Entwässerung Schmiedwiese
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Satzung zur 7. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Michelsneukirchen vom 21.12.2017

Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 Kommunalabgabengesetz (KAG) erlässt die Gemeinde Michelsneukirchen folgende Änderungssatzung:

§ 1
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Michelsneukirchen für die Ortsteile Michelsneukirchen, Griesmühl, Glöcklswies, Regelsmais und Momannsfelden vom 19.12.1995, zuletzt geändert mit Satzung vom 07.02.2013, wird wie folgt geändert:
In § 10 Abs. 1 Satz 2 wird der Betrag "2,20 €" ersetzt durch "2,40 €".

§ 2
Diese Satzung tritt am 01.01.2018 in Kraft.

Michelsneukirchen, den 21.12.2017
Gemeinde Michelsneukirchen

Blab
1. Bürgermeister