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Öffentliche Bekanntmachung

Zur Niederschlagswasserbeseitigung des BG „Mitterfeld 3“ und der Schulstraße hat die Gemeinde Michelsneukirchen eine gehobene wasserrechtliche Erlaubnis zur gedrosselten Einleitung in den Kohlmühlbach beantragt. Das im Einzugsgebiet anfallende Niederschlagswasser wird in einem Regenrückhaltebecken gesammelt und von dort gedrosselt in den an der Einleitungsstelle verrohrten Kohlmühlbach eingeleitet.

Gemäß § 70 Abs. 1 WHG i. V. m. Art. 69 BayWG ist vor einer Entscheidung über den genannten Antrag ein Anhörungsverfahren nach Art. 73 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz
(BayVwVfG) durchzuführen und insbesondere die Beteiligung der Öffentlichkeit durch eine Auslegung der Planunterlagen in den betroffenen Gemeinden zu veranlassen.

Die Planauslegung wird hiermit gemäß Art. 73 Abs. 5 BayVwVfG öffentlich bekannt gemacht.

Die o.g. Pläne und Beilagen, aus denen sich Art und Umfang des Vorhabens ergeben, können wie folgt eingesehen werden:

Ort:
Verwaltungsgemeinschaft Falkenstein, im Rathaus Falkenstein, Marktplatz 1, Zimmer 11

Auslegungsfrist:
11. Dezember 2025 bis 12. Januar 2026

Öffnungszeiten:
wahrend der allgemeinen Dienststunden Montag u. Dienstag von 08.00 – 12.00 Uhr, Donnerstag von 08.00 – 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr sowie
Freitag von 08.00 – 12.00 Uhr

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis zum 27.01.2026 bei der Verwaltungsgemeinschaft Falkenstein, Marktplatz 1, 93167 Falkenstein oder beim Landratsamt Cham, Rachelstraße 6, 93413 Cham, schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen erheben.