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Neue Hebesätze Grund- und Gewerbesteuer für 2025

Der Gemeind Michelsneukirchen hat ab 01.01.2025 neue Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer festgesetzt.

Der Hebesatz für Grundsteuer beträgt

  • für land- und forstwirtschftliche Betriebe (Grundsteuer A) 340 v.H.
  • für Grundstücke (Grundsteuer B) 300 v.H.

Der Hebesetz für die Gewerbesteuer beträgt 330 v.H.