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Mikrozensus 2026 startet

Jedes Jahr wird in Bayern – wie im gesamten Bundesgebiet – der Mikrozensus durchgeführt. Diese Haushaltsbefragung ermittelt Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der
Bevölkerung. Bundesweit sind ein Prozent der Bevölkerung und damit in Bayern rund 130 000 Personen auskunftspflichtig.

Die Befragung erfolgt als Telefoninterview oder Online-Befragung.

Wer muss teilnehmen und wie läuft die Mikrozensuserhebung ab?

Die Auswahl der zu befragenden Haushalte erfolgt nach einem mathematisch-statistischen Zufallsverfahren, das zunächst Gebäude- bzw. Gebäudeteile für die Teilnahme
am Mikrozensus auswählt. Befragt werden die Bewohnerinnen und Bewohner dieser Gebäude. Ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte konkretisieren dazu die Stichprobe
über die Klingelschilder. Dabei können sie sich als Erhebungsbeauftragte des Bayerischen Landesamts für Statistik ausweisen.

Anschließend werden die ausgewählten Haushalte vom Landesamt für Statistik schriftlich zur Teilnahme am Mikrozensus aufgefordert. Mit dem Schreiben werden die Haushalte
ausführlich über die Erhebung informiert. Die Fragen des Mikrozensus können entweder im Rahmen eines Telefoninterviews oder einer Online-Befragung beantwortet
werden. Für die Telefoninterviews sind bayernweit etwa 130 Erhebungsbeauftragte im Einsatz, die sorgfältig ausgewählt und für die Durchführung der Interviews umfassend
geschult wurden. Die Befragungen finden ganzjährig von Januar bis Dezember statt.

Es besteht Auskunftspflicht

Fundierte Entscheidungen kann die Politik nur auf Basis verlässlicher und repräsentativer Ergebnisse treffen. Um dies zu gewährleisten, besteht nach dem Mikrozensusgesetz
Auskunftspflicht. Alle Angaben werden streng vertraulich behandelt und ausschließlich für statistische Zwecke verwendet. Dabei werden die Ergebnisse in aggregierter
Form veröffentlicht, so dass kein Rückschluss auf einzelne Personen möglich ist.

Hinweise:

Was unterscheidet den Mikrozensus vom Zensus?

Zu beachten ist, dass es sich bei Zensus und Mikrozensus um zwei voneinander unabhängige Erhebungen handelt:
Der Zensus ist die größte amtliche Statistik Deutschlands und findet als eine Art Großinventur der Gesellschaft alle 10 Jahre statt. Diese Erhebung dient der Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahl. In der Personenbefragung des Zensus 2022 wurden ca. 13 Prozent der Bevölkerung zu demografischen Merkmalen befragt. Zusätzlich wurden in der Gebäude- und Wohnungszählung als Vollerhebung Merkmale wie Wohnfläche, Heizungsart, Ausstattung und Kaltmiete für alle Wohngebäude und Wohnungen in Bayern erhoben.

Der Mikrozensus findet im Unterschied zum Zensus jährlich statt. Mit einem Prozent der Bevölkerung werden deutlich weniger Personen befragt. Im Mittelpunkt stehen hier Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung sowie deren Entwicklung. Auskunftspflicht besteht für beide Erhebungen.

Weitere Informationen:

Ausführliche Informationen zum Mikrozensus finden Sie unter:
https://www.statistik.bayern.de/statistik/gebiet_bevoelkerung/mikrozensus/index.html
Zusätzlich informiert ein Erklärvideo über den Mikrozensus, warum er durchgeführt wird, wie die Haushalte zufällig ausgewählt werden, warum sie mitmachen müssen und was mit ihren Antworten passiert:
statistik.bayern.de/mam/statistik/gebiet_bevoelkerung/mikrozensus/v3-statistischesbundesamt-mikrozensus-de-ut.mp4

http://www.statistik.bayern.de Das Bayerische Landesamt für Statistik ist der zentrale Informationsdienstleister für die amtliche Statistik in Bayern mit Sitz in Fürth und Schweinfurt. Zu seinen Hauptaufgaben gehören vor allem die Erhebung und Aufbereitung gesetzlich angeordneter Statistiken.