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Grundsteuerreform 2025

Die Neubewertung der Grundstücke ist für die Grundstückseigentümer, die eine Grundsteuererklärung abgegeben haben, größtenteils bereits erfolgt. Bei denjenigen, die nicht abgegeben haben, wird das Finanzamt die Neubewertung schätzen oder hat dies bereits getan.

Wir hoffen, dass alle, die bereits Bescheide des Finanzamts erhalten haben, diese auch eingehend geprüft haben!
Nachfolgend finden Sie hierzu Hintergrundinformationen, mit der bitte um Kenntnisnahme und Beachtung: