Der Gemeinderat Michelsneukirchen hat in der Sitzung am 17.07.2024 aufgrund von Art. 2 und 8 Kommunalabgabensetz eine Gebührensatzung für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Michelsneukirchen (Friedhofsgebührensatzung) beschlossen.
Diese Satzung tritt am 01. Oktober 2024 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Michelsneukirchen vom 14.10.2008, zuletzt geändert durch Satzung vom 10.01.2023, außer Kraft.
Die Friedhofsgebührensatzung liegt in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Falkenstein im Rathaus in Falkenstein, Zi.Nr. 18, zur Einsicht während der allgemeinen Geschäftsstunden auf. An den jeweiligen Amtstagen kann sie auch im Rathaus in Michelsneukirchen eingesehen werden.