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Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Bundestagswahl am 23.02.2025

Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Wahlbezirke der Gemeinde Michelsneukirchen wird in der Zeit von Montag, 3. Februar bis Freitag, 7. Februar 2025 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Wahlamt der VG Falkenstein, Rathaus Falkenstein, Markplatz 1, 93167 Falkenstein, Zimmer Nr. 1 für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten.
Den genauen Inhalt der Bekanntmachung siehe Link.