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Befristete Abkochanordnung

Vorübergehende Beeinträchtigung der Trinkwasserqualität; Befristete Abkochanordnung in den Straßenabschnitten Eichenweg 2, Falkensteiner Str. 8, 10, 12, 14, 15, 16, 18, 18a und Buchenweg 4 der Gemeinde Michelsneukirchen

In Teilbereichen des Ortsnetzes in der Gemeinde Michelsneukirchen wurde am Dienstag, den 26.05.2026 der Grenzwert für coliforme Bakterien im Trinkwasser überschritten. Um Gefahren für ihre Gesundheit auszuschließen, ordnet das zuständige Gesundheitsamt Cham an, das Wasser vor der Nutzung zum Trinken, Kochen oder zur Zubereitung von Speisen ab sofort mindestens zehn Minuten abzukochen. Die Einschränkung wird voraussichtlich bis nächste Woche andauern. In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Cham laufen bereits ausgiebige Spülmaßnahmen im Leitungsnetz.

Sobald die Trinkwasserqualität wiederhergestellt ist, werden die betroffenen Kunden informiert.