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Aufhebung der Abkochanordnung

Aufhebung der Abkochanordnung in den Straßenabschnitten Eichenweg 2,
Falkensteiner Straße 8, 10, 11, 12, 14, 15, 16, 18, 18a und Buchenweg 4 –
der Gemeinde Michelsneukirchen.

Sehr geehrte Damen und Herren,
nach umfangreichen Beprobungen in Teilbereichen des Ortsnetzes Michelsneukirchen hat am 01.06.2026 das Gesundheitsamt Cham mit sofortiger Wirkung die Abkochanordnung aufgehoben. Das Trinkwasser kann nun wieder wie gewohnt zum menschlichen Verzehr uneingeschränkt verwendet werden.
Wir möchten uns für die entstandenen Unannehmlichkeiten bei Ihnen entschuldigen. Gleichzeitig danken wir für Ihr Verständnis.
Die Lieferung von einwandfreiem Trinkwasser hat bei uns oberste Priorität!
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte unter der Telefonnummer 09971/78-190 an die Kreiswerke Cham.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Wasserwerk