Hinweis

Sie verwenden einen veralteten Browser, bestimmte Objekte können falsch oder gar nicht angezeigt werden.

Verschiedene aktuelle Browser:

Rettenbach Logo
Falkenstein Logo

6. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung für die Ortsteile Dörfling und Woppmannsdorf (BGS-EWS Dörfling)

Der Gemeinderat Michelsneukirchen hat in der Sitzung am 20.11.2024 aufgrund der Art. 5, 8 und 9 Kommunalabgabengesetz eine Satzung zur 6. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung für die Ortsteile Dörfling und Woppmannsdorf (BGS-EWS Dörfling) beschlossen.
Die Satzung tritt mit Wirkung vom 01. Januar 2025 in Kraft.
Die Satzung liegt in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Falkenstein im Rathaus in Falkenstein, Zi.Nr. 18, zur Einsicht während der allgemeinen Geschäftsstunden auf. An den jeweiligen Amtstagen kann sie auch im Rathaus in Michelsneukirchen eingesehen werden.