Der Gemeinderat Michelsneukirchen hat in der Sitzung am 20.11.2024 aufgrund der Art. 5, 8 und 9 Kommunalabgabengesetz (KAG) eine Satzung zur 10. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Michelsneukirchen beschlossen.
Diese Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.
Diese Satzung liegt in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Falkenstein im Rathaus in Falkenstein, Zi.Nr. 18, zur Einsicht während der allgemeinen Geschäftsstunden auf. An den jeweiligen Amtstagen kann sie auch im Rathaus in Michelsneukirchen eingesehen werden.
Allgemein | 19. Dezember 2024