Der Gemeinderat Michelsneukirchen hat in der Sitzung am 16.10.2024 aufgrund der Art. 8 und Art. 2 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) eine Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benützung der Jahrmärkte in St. Quirin (Quermarkt) beschlossen.
Diese Satzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Die Satzung liegt in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Falkenstein im Rathaus in Falkenstein, Zi.Nr. 18, zur Einsicht während der allgemeinen Geschäftsstunden auf. An den jeweiligen Amtsgagen kann sie auch im Rathaus in Michelsneukirchen eingesehen werden.
Allgemein | 19. Dezember 2024