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Baugebiet

Die Lagen der Baugebiete sind im Bezug auf die Versorgung durch den Einzelhandel und privaten und öffentlichen Dienstleistungen günstig für eine Wohnbebauung. Interessenten können sich bei der Gemeinde melden!

Amtlicher Bebauungsplan des Baugebiets Schmiedwiese

Der Bebauungsplan wurde am 17.07.2017 gemäß §3 Abs. 2 BauGB öffentlich bekanntgemacht. Der Bebauungsplan mit Begründung wird seit diesem Tag zu den üblichen Dienststunden in der Gemeindekanzlei Michelsneukirchen und in der Geschäftsstelle der VG Falkenstein zu jedermanns Einsicht bereitgehalten und über dessen Inhalt auf Verlangen Auskunft gegeben.

Übersicht Schmiedwiese

2. Hälfte der Arberstraße ist fertig gestellt

Im Baugebiet Mitterfeld II (2. Hälfte) liegt der Erbpachtzins bei ca. 0,55 €/m² pro Jahr und der Erschließungsbeitrag bei einmalig ca. 19,00 €/m². Als Dachformen sind im neuen Abschnitt Satteldach als auch Toscana-Stil möglich.

Anbei finden Sie die Deckblattänderung zur Bebauungsplanänderung sowie die Übersicht. Die Grundstückflächen liegen zwischen ca. 694 m² und ca. 874 m². Teilweise sind die Nachbargrundstücke bereits bebaut.

Baugebiet Mitterfeld II

Das Allgemeine Wohngebiet „Mitterfeld II“ liegt ca. 300 m vom Ortskern von Michelsneukirchen entfernt. Im Westen und im Norden befindet sich bereits ein „Allgemeines Wohngebiet“. Die Lage des Planungsgebietes ist im Bezug auf die Versorgung durch den Einzelhandel und privaten und öffentlichen Dienstleistungen günstig für eine Wohnbebauung. Das überplante Gebiet weist ein Gefälle nach Norden auf.

Änderung des Bebauungsplanes für das Gebiet „Schmiedwiese“

Mit der Bekanntmachung am 10.09.2020 wurde die 2. Änderung des Bebauungsplanes für das Gebiet „Schmiedwiese“ in Michelsneukirchen der Gemeinde Michelsneukirchen rechtsverbindlich.