FFP2-Masken für pflegende Angehörige für die VG Falkenstein - Rettenbach - Michelsneukirchen
Die Bayerische Staatsregierung hat zwischenzeitlich kostenlose FFP2-Schutzmasken für pflegende Angehörige zur Verfügung gestellt, die von der Verwaltungsgemeinschaft Falkenstein in deren Auftrag verteilt werden. Je drei Masken erhalten Angehörige (Hauptpflegeperson), die Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad und Wohnsitz in Falkenstein, Rettenbach sowie Michelsneukirchen versorgen. Als Nachweis ist das Schreiben der Pflegekasse oder des MDK vorzulegen. Bitte fordern Sie die FFP2-Masken telefonisch unter der Nr.: 09462/9422-32 oder per Mail bei Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! unter Beifügung des entsprechenden Nachweises an. Sie erhalten die Masken im Anschluss kostenlos per Post zugestellt.
Studie zum Sicherheitsgefühl in der Oberpfalz
Die Universität Regensburg führt in Kooperation mit dem Polizeipräsidium Oberpfalz eine Studie zum Sicherheitsgefühl der BürgerInnen des Regierungsbezirks Oberpfalz und zur Arbeit der Sicherheitswacht durch.
In diesem Zusammenhang wurde ein etwa 10 bis 15-minütiger Online-Fragebogen entwickelt, der unter den OberpfälzerInnen verbreitet werden soll. Der Fragebogen ist unter folgender URL https://www.psytoolkit.org/c/3.2.0/survey?s=dpkLQ aufrufbar und wurde unter anderem auch auf der Homepage der Universität Regensburg Newsmeldung - Universität Regensburg (uni-regensburg.de) publiziert.
Falls Sie Fragen haben, können Sie das Forschungsteam gerne über die E-Mail Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! kontaktieren. Außerdem stehen für Rückfragen vonseiten der Universität Regensburg die Untersuchungsleiterin Frau Andrea Holzer, M.A. (E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) sowie das Polizeipräsidium Oberpfalz (E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) zur Verfügung.
Satzung zur 4. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung für die Ortsteile Dörfling und Woppmannsdorf (BGS-EWS Dörfling)
Der Gemeinderat Michelsneukirchen hat in der Sitzung am 16.12.2020 aufgrund der Art. 5, 8 und 9 Kommunalabgabengesetz eine Satzung zur 4. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung für die Ortsteile Dörfling und Woppmannsdorf (BGS-EWS Dörfling) beschlossen.
Die Satzung tritt mit Wirkung vom 01. Januar 2021 in Kraft.
Die Satzung liegt in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Falkenstein im Rathaus in Falkenstein, Zi.Nr. 18, zur Einsicht während der allgemeinen Geschäftsstunden auf. An den jeweiligen Amtstagen kann sie auch im Rathaus in Michelsneukirchen eingesehen werden.
Die ILE Vorderer Bayerischer Wald fördert Kleinprojekte in der Region
Vereine, Kommunen, Unternehmen oder auch Privatpersonen in der ILE-Region können sich mithilfe des Regionalbudgets Kleinprojekte fördern lassen, die zur positiven Entwicklung der Region beitragen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den angehängten Dokumenten.
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Abholung der Pflichtmüll- und Papiersäcke für das Jahr 2021
Die Gemeinde Michelsneukirchen gibt bekannt, dass von allen Anschlussnehmern, denen die Beseitigung des Hausmülls durch Pflichtmüll- und Pflichtpapiermüllsäcke für das Jahr 2021 gestattet ist, diese ab sofort während der aktuell geltenden Geschäftszeiten im Rathaus Michelsneukirchen abgeholt werden können. Zur Abholung ist eine vorherige Terminvereinbarung unter 09467/257 notwendig.
Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass die Abholung bis 31. März 2021 erfolgen sollte, da nach diesem Termin nur noch die anteilige Anzahl von Säcken für die ab April stattfindenden Leerungen ausgegeben werden darf.
Zusatzmüllsäcke gegen Gebühr
Die Gemeinde Michelsneukirchen gibt bekannt, dass im Rathaus Michelsneukirchen neben den Windelsäcken, künftig auch Zusatzmüllsäcke gegen Gebühr erhältlich sind.
Parteiverkehr bis auf Weiteres eingeschränkt – Terminvereinbarung erforderlich
Die Gemeindekanzlei Michelsneukirchen ist ab sofort nur noch dienstags von 14.00 – 18.00 Uhr besetzt. Die Donnerstag-Sprechstunden werden ausgesetzt.
Parteiverkehr ist weiterhin nur nach vorheriger Terminvereinbarung dienstags von 14.00 – 18.00 Uhr in Michelsneukirchen möglich. In der Geschäftsstelle der VG Falkenstein sind ebenfalls Terminvergaben während der allgemeinen Öffnungszeiten möglich. Viele Angelegenheiten können auch telefonisch (Tel. 09467/257), per Post oder per E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! geregelt werden.
VdK-Außensprechtage
Folgende Termine sind vorbehaltlich 2021 für die VdK-Außensprechtage in Michelsneukirchen geplant:
- Dienstag, 09. März 2021
- Dienstag, 11. Mai 2021
- Dienstag, 13. Juli 2021
- Dienstag, 12. Oktober 2021
- Dienstag, 14. Dezember 2021
Sitzungstage des Gemeinderates Michelsneukirchen in 2021
Die Sitzungstage des Gemeinderates Michelsneukirchen in 2021 wurden wie folgt festgelegt:
- 20.01.2021
- 24.02.2021
- 24.03.2021
- 21.04.2021
- 20.05.2021
- 23.06.2021
- 21.07.2021
- 08.09.2021
- 13.10.2021
- 10.11.2021
- 08.12.2021
Es erfolgt jeweils eine gesonderte Benachrichtigung über die Sitzort und die Uhrzeit in der lokalen Presse sowie auf der Homepage.
Soweit nicht anders bekannt, sind die geltenden Corona-Schutzmaßnahmen unbedingt einzuhalten!
Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der Ponholzer Straße
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Genehmigung und Auslegung der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der Ponholzer Straße
Bekanntmachung gemäß § 6 Abs. 5 BauGB
- Der Gemeinderat Michelsneukirchen hat am 02.05.2019 die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes festgestellt.
- Diese Änderung des Flächennutzungsplanes wurde mit Bescheid des Landratsamtes Cham vom 18.06.2019, Az..: BauR-6100. 1-2189-2018-FP F.Nr. 15.07 genehmigt.
- Die Änderung des Flächennutzungsplanes liegt einschließlich Begründung und der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 BauGB ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung während der allgemeinen Dienststunden in der Geschäftsstelle der VG Falkenstein, im Rathaus in Falkenstein, Marktplatz 1, Zimmer 11 und zu den jeweiligen Amtsstunden in der Gemeindekanzlei in Michelsneukirchen öffentlich aus und kann dort von jedermann eingesehen werden und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
- Gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuches wird die Änderung des Flächennutzungsplanes mit dieser Bekanntmachung wirksam.
- Eine Verletzung der in§ 214 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängel der Abwägung ist unbeachtlich, wenn die Verletzung nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde Michelsneukirchen geltend gemacht worden ist (§ 215 BauGB).
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Niederschlagswasserbeseitigung Schmiedwiese
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Planunterlagen zur Niederschlagswasserbeseitigung aus dem Baugebiet "Schmiedwiese" in Michelsneukirchen.
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Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
Satzung zur 7. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Michelsneukirchen vom 21.12.2017
Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 Kommunalabgabengesetz (KAG) erlässt die Gemeinde Michelsneukirchen folgende Änderungssatzung:
§ 1
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Michelsneukirchen für die Ortsteile Michelsneukirchen, Griesmühl, Glöcklswies, Regelsmais und Momannsfelden vom 19.12.1995, zuletzt geändert mit Satzung vom 07.02.2013, wird wie folgt geändert:
In § 10 Abs. 1 Satz 2 wird der Betrag "2,20 €" ersetzt durch "2,40 €".
§ 2
Diese Satzung tritt am 01.01.2018 in Kraft.
Michelsneukirchen, den 21.12.2017
Gemeinde Michelsneukirchen
Blab
1. Bürgermeister